Hausverwaltung ohne Sorgen
Wer eine Immobilie besitzt weiß, hier gibt es immer etwas zu tun. Ansprechpartner für Mieter sein, alles in Ordnung halten, den gesetzlichen Bestimmungen nachkommen – das kann schnell zu viel werden. Geben Sie die Verwaltung Ihrer Immobilie in vertrauensvolle Hände! Unser Team gibt Ihnen das gute Gefühl, dass an alles gedacht wurde. Wir kümmern uns um die ordnungsgemäße Erhaltung der Liegenschaft, überwachen Reinigungs- und Reparaturarbeiten, verwalten Versicherungs-, Wartungs- und Serviceverträge, halten Hausversammlungen ab und Vieles mehr. Auch die finanzielle Betreuung können Sie vertrauensvoll abgeben: Wir vertreten Sie vor Behörden und erledigen auch die Buchhaltung rund um die Liegenschaft. Verlassen Sie sich auf unser Rundum-sorglos-Paket!
Unser Service in der Verwaltung
- Ordnungsgemäße Erhaltung der Liegenschaft: Organisation von Reparaturen und Abwicklung von Versicherungsschäden
- Erkennen von nützlichen Verbesserungsarbeiten und Einholung von Anboten zur Entscheidungsgrundlage für die Eigentümer
- Durchführung von Großsanierungen mit Beratung über mögliche Förderungen
- Organisation und Überwachung der ordnungsgemäßen Anlagenbetreuung (Stiegenhausreinigung, Außenanlagen, Heizungsbetreuung etc.)
- Regelmäßige Überprüfung und gegebensfalls Optimierung des Gebäudeversicherungsschutzes
- Abschluss von Wartungs- und Serviceverträge zur Gewährleistung der Betriebssicherheit
- Vertretung vor Behörden, Finanzämtern
- Bearbeitung der Anliegen von Eigentümern und Mietern ehestmöglichst
- Regelmäßige Besprechungen mit den Eigentümern / Einberufung von Eigentümerversammlungen
Unser Service in der Buchhaltung
- Führung eines eigenen Bankkontos für jede von uns verwaltete Liegenschaft
- Erstellung einer Vorausschau am Ende eines jeden Kalenderjahres für das kommende Jahr unter Angabe der in Aussicht genommenen Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten
- Kalkulation der monatlichen Betriebs- und Heizkostenakontovorschreibungen anhand der Vorausschau
- Straffes Mahnwesen
- Erstellung der monatlichen Umsatzsteuerklärung
- Bezahlung von Rechnungen unter Berücksichtigung allfälliger Skonto- oder Rabattabzüge nach deren Prüfung (Vergleich mit Anbot und Kontrolle der ordnungsgemäß Erledigung der in Rechnung gestellten Leistung)
- Legung der Jahresabrechnung bis spätestens 6 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode in übersichtlicher Form und detailiert
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Schadensmeldung
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